Führerscheinausbildung

 

Die Fahrschule Pechtold bildet alle Motorrad-, Pkw- und Lkw-Klassen aus.
Der theoretische Unterricht basiert auf einem modernen Multimedia-Konzept.
Die praktische Ausbildung erfolgt ausschließlich auf eigenen Fahrzeugen.

Unser neues Ausbildungsmotorad:

In den Klassen C1, C1E, C und CE (alle Lkw-Klassen) sorgt das zur Unternehmensgruppe gehörende Fuhrunternehmen für Praxisnähe.


Dabei können Sie vom langjährigen Erfahrungsschatz unserer Fahrlehrer profitieren und einen erfolgreichen und zügigen Abschluß der Fahrausbildung erwarten.

Auch nach dem Erwerb der Zweirad-Fahrerlaubnis können Sie, gemeinsam mit einem motorradbegeisterten Fahrlehrer, Ihre Fahrpraxis auf touristischen Ausfahrten erweitern.

In der untenstehenden Gesamtübersicht werden alle Klassen aufgeführt. Um genauere Informationen über die jeweilige Klasse zu erhalten, klicken Sie auf Details. Hier werden Preise für Fahrstunden und Mindeststundenzahlen aufgeführt. Nach Absprache mit dem Fahrschullehrer ist eine Ratenzahlung der Ausbildungskosten möglich.


Klassenübersicht

 

Klasse

Fahrzeug

Alter

Bemerkungen

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder

- bbH max. 45 km/h

- Hubraum max. 50 cm³ (Verbrennungsmotor)

- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder

- bbH max. 45 km/h

- Hubraum max. 50 cm³ (Fremdzündung)

- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

-bbH max. 45 km/h

- Hubraum max. 50 cm³ (Fremdzündung)

- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

- Leermasse max. 350 kg

15

16 *)

*) Mindestalter,

15 für Teilnehmer am Modellversuch in Thüringen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt

 

16 in allen anderen Bundesländern

A1

Krafträder

- Hubraum max. 125 cm³

- Leistung max. 11 kW

- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

- Hubraum über 50 cm³ (Verbrennungsmotor)

oder

- bbH über 45 km/h

- Leistung max. 15 kW

16

Einschluss : AM

A2

Krafträder

- Leistung max. 35 kW

- Verhältnis/Gewicht max. 0,2 kW/kg

18

Keine Theorieprüfung bei Aufstieg von „A1“ auf „A2“ (mindestens 2-jähriger Vorbesitz „A1“) erforderlich – praktische Prüfung muss sein !!

Einschluss : AM, A1

A

Krafträder

- Hubraum über 50 cm³ oder

- bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

- Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

- Hubraum über 50 cm³ (Verbrennungsmotor)

oder

- bbH über 45 km/h

- Leistung max. 15 kW

20,

21

oder 24 *)

Keine Theorieprüfung bei Aufstieg von „A2“ auf „A“ (mindestens 2-jähriger Vorbesitz „A1“) erforderlich – praktische Prüfung muss sein !!

*) Mindestalter:

20 bei Aufstieg von „A2“ auf „A“

21, wenn nur „Trikes“ gefahren werden

24 bei Direkterwerb

Einschluss: AM,A1,A2

B

Kraftfahrzeuge

- zG max. 3500 kg

- max. 8 Personen außer dem Fahrer

 

Anhängerregelung

- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt

- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg

17 oder 18 *)

*) Mindestalter:

17 beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren (BF17), 18 beim Direkterwerb

 

Einschluss: AM, L

B96

Kraftfahrzeuge der Klasse B

mit Anhänger

- zG Anhänger über 750 kg

- zG Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg

Vgl. „B“

Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B. Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl „96“ erteilt.

Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.

 

BE

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger

- zG Anhänger über 750 kg, aber max. 3500 kg

17 oder 18 *)

Vorbesitz : B

Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein !!

 

*) Mindestalter:

17 beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren (BF 17),

18 beim Direkterwerb

L

 

Zugmaschinen

- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke

- bbH max. 40 km/H

-mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge

- bbH max. 25 km/h

- auch mit Anhänger

16

keine

T

Zugmaschinen

- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke

- bbH max. 60 km/h *)

- für Fahrer unter 18 Jahren gilt:

bbH max. 40 km/h

- auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke

- bbH max. 40 km/h

- auch mit Anhänger

16

Einschluss: AM, L

*) Nur für Fahrer ab 18 Jahren

C1

Kraftfahrzeuge

- zG über 3500 kg bis max. 7500 kg

- max. 8 Personen außer dem Fahrer

- mit Anhänger bis 750 kg zG

18

Vorbesitz: B

C1E

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger

- zG Anhänger über 750 kg

- zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger

- zG Anhänger über 3500 kg

- zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg

18

Vorbesitz : C1

C

Kraftfahrzeuge

- zG über 3500 kg

- max. 8 Personen außer dem Fahrer

- mit Anhänger bis 750 kg zG

18 oder 21*)

Vorbesitz: B

Einschluss: C1

*)Mindestalter: 18 nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

21 bei Direkterwerb

CE

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger

- zG Anhänger über 750 kg

Vgl. „C“

Vorbesitz: C

Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

D1

Kraftomnibusse

- für mehr als 8, max. 16 Personen außer dem Fahrer

- Länge max. 8 m

- mit Anhänger bis 750 kg zG

 

18 oder 21 *)

Vorbesitz: B

*) Mindestalter: 18 für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

21 bei Direkterwerb

D1E

Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger

- zG Anhänger über 750 kg

Vgl. „D1“

Vorbesitz: D1

Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1

D

Kraftomnibusse

- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer

- mit Anhänger max. 750 kg zG

18,20,21,23 oder 24 *)

Vorbesitz: B

*) Mindestalter: ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.

Einschluss: D1

DE

Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger

- zG Anhänger über 750 kg

18,20,21 oder 24 *)

Vorbesitz: D

*) Mindestalter: ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.

Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1

Anmeldung und Ausbildungsbeginn ist jederzeit möglich.


Was brauche ich für den Führerschein

  • Personalausweis oder Pass
  • Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Eine Sehtestbescheinigung ist 1Jahr gültig.
  • Nachweis der Ersten Hilfe für die Klassen A, A1, B, BE, M benötigen Sie eine Schulungsbestätigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort. Eine früher ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig. Kurse werden u. a. durchgeführt vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter Unfallhilfe oder dem Arbeiter Samariter Bund. Die Gültigkeit und die ausbildenden Organisationen entsprechen denen der Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Führerscheinantrag
  • 1 Lichtbild (Größe 35mm x 45mm, ohne Kopfbedeckung im Halbprofil)